Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige gegen einen Tierhalter aus Kränzlin (Gemeinde Märkisch Linden / Neuruppin / Brandenburg) wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Der Beschuldigte hält zwei Haflinger in Anbindehaltung, obwohl diese Haltungsform seit Jahren aus Tierschutzgründen verboten ist.

Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich Pferde bis zu 16 Stunden täglich. Bewegungsmangel kann bei den Tieren zu Verhaltensstörungen und Schäden am Bewegungsapparat führen. Entsprechend heißt es in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten “Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten”: “In allen Pferdehaltungen ist daher täglich für ausreichende, den physiologischen Anforderungen entsprechende Bewegung der Pferde zu sorgen.” Und: “Die dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig.”

Von besorgten Tierfreunden wurde das “Deutsches Tierschutzbüro” darüber informiert, dass in Kränzlin zwei Haflinger jedes Wochenende, von Freitag abends bis Montag morgens, in Anbindehaltung gehalten werden. Das Ausleben ihrer elementaren Grundbedürfnisse wie Laufen oder Ruhen ist ihnen in dieser Zeit nicht möglich. Unter der Woche stehen die Tiere auf einer morastigen Koppel. Auch nicht artgerecht, denn auf diesem Untergrund bewegen Pferde sich nur ungern und legen sich auch nicht hin.

Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros, ist gelernter Tierpfleger und über die Haltungsbedingungen schockiert: “Die tagelange Anbindehaltung ist absolut tierschutzwidrig und auch der Auslauf genügt den Bedürfnissen der Pferde nicht. Diese Pferdehaltung stellt aus unserer Sicht eindeutig eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz dar, da den Pferden unnötige Leiden zugefügt werden.”
Das Deutsche Tierschutzbüro hat daher heute bei der Staatsanwaltschaft Potsdam Strafanzeige gegen den Halter erstattet. Gleichzeitig hat der Verein das Veterinäramt aufgefordert, sofort aktiv zu werden.

Eigentlich hätte diese schon lange eingreifen müssen, denn in einer Verwaltungsvorschrift des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 21.05.2002 zur dauerhaften Haltung von Pferden in Anbindehaltung heißt es:
“Ich bitte daher die Pferdehalter, die Pferde noch in Ständern dauerhaft untergebracht haben, mittels einer Verfügung nach § 16a Tierschutzgesetz aufzufordern, die Anbindehaltung in einer angemessenen Frist bis spätestens Juni 2004 zu beenden und die betroffenen Pferde dann entsprechend den Vorgaben der genannten Leitlinien unterzubringen.
Eine Anbindehaltung ist in Zukunft nur tolerierbar, wenn sie vorübergehend geboten ist, insbesondere: auf Turnieren u. ä. Veranstaltungen während tierärztlicher Behandlungen.


Quelle:

Deutsches Tierschutzbüro, 19. Februar